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   LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16 RG   

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https://dejure.org/2016,46051
LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16 RG (https://dejure.org/2016,46051)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.09.2016 - L 18 SO 123/16 RG (https://dejure.org/2016,46051)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. September 2016 - L 18 SO 123/16 RG (https://dejure.org/2016,46051)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Zurückweisung einer Beschwerde im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei grobem prozessualem Unrecht

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Zurückweisung einer Beschwerde im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei grobem prozessualem Unrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16
    Der Senat vertritt mit der neueren Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte die Auffassung, dass eine Gegenvorstellung gegen eine nicht mehr abänderbare Entscheidung wie die vorliegende grundsätzlich nicht mehr statthaft ist (vgl. BSG, Beschluss vom 10.07.2013, B 5 R 185/13 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 178a Rn. 12 m. w. N. insbesondere zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    Die Zulässigkeit einer in diesem Sinne statthaften Gegenvorstellung setzt - entsprechend der Zulässigkeit einer Anhörungsrüge (§ 178a Abs. 2 S. 5 SGG analog) - voraus, dass der Betroffene eine solche Zufügung groben prozessualen Unrechts geltend macht (ebenso wohl BSG, Beschluss vom 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B, juris Rn. 3).

  • SG Gießen, 14.08.2018 - S 18 SO 65/16

    Hilfe zur Pflege für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16
    Die Anhörungsrüge und Gegenvorstellung richten sich gegen den Beschluss des 18. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 12.05.2016 im Verfahren L 18 SO 65/16 B PKH, mit dem der Senat die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg (SG) vom 23.03.2016 im Verfahren S 19 SO 160/15 als unzulässig verworfen hat.
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16
    Ferner muss die analoge Anwendung methodengerecht begründet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08, juris Rn. 9 f.) und eine Vergleichbarkeit der Interessenlagen gegeben sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08, juris Rn. 32; vgl. zur Gesetzesanalogie ferner z. B. Arnold, Festschrift Ruppe 2007, S. 19 ff; Schmidt, VerwArch 2006, S. 139 ff.) Eine gesetzliche Regelung der Gegenvorstellung fehlt.
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16
    Eine ausnahmsweise anzuwendende Statthaftigkeit kommt allenfalls dann in Betracht, wenn dem Betroffenen grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss (BSG, Beschluss vom 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C).
  • BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08

    Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16
    Ferner muss die analoge Anwendung methodengerecht begründet werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08, juris Rn. 9 f.) und eine Vergleichbarkeit der Interessenlagen gegeben sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08, juris Rn. 32; vgl. zur Gesetzesanalogie ferner z. B. Arnold, Festschrift Ruppe 2007, S. 19 ff; Schmidt, VerwArch 2006, S. 139 ff.) Eine gesetzliche Regelung der Gegenvorstellung fehlt.
  • SG Magdeburg, 07.01.2022 - S 34 AS 1113/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfeverfahren - Auslegung von

    Hierzu hatte der beigeordnete Prozessbevollmächtigte darzulegen, dass ihm bzw. der Antragstellerin grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, welches im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss, § 178a Abs. 2 Satz 5 SGG in entsprechender Anwendung (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 20. September 2016 - L 18 SO 123/16 RG; BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010, B 11 AL 13/09 C; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2018 - L 4 SF 234/18 G; Karl in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, Stand: 13. Dezember 2021, § 172, Rn. 28).
  • SG Magdeburg, 13.07.2022 - S 34 AS 1351/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - begehrte Bewilligung für

    Hierzu hatte der beigeordnete Prozessbevollmächtigte darzulegen, dass ihm bzw. dem Antragsteller grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, welches im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss, § 178a Abs. 2 Satz 5 SGG in entsprechender Anwendung (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 20. September 2016 - L 18 SO 123/16 RG; BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010, B 11 AL 13/09 C; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2018 - L 4 SF 234/18 G; Karl in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, Stand: 13. Dezember 2021, § 172, Rn. 28).
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